Redaktionssystem: Web-Oberfläche zum Erstellen von Bekanntmachungen und der Veröffentlichung bei TED sowie im Bekanntmachungsservice.
Haben Sie in Ihrer Vergabestelle keine Software eines Fachverfahrensherstellers zum Erstellen von Bekanntmachungen, unterstützt diese nicht alle von Ihnen benötigte Formulare oder haben Sie bisher die eNotices2 von TED genutzt? Dann ist das Redaktionssystem richtig!
Vermittlungsdienst: Rein technische Schnittstelle zur Annahme, Validierung und Weiterleitung von Bekanntmachungen an TED und den Bekanntmachungsservice.
Bietet KEINE Oberfläche zum Erstellen von Bekanntmachungen! Es ist ausschließlich Maschine-zu-Maschine Kommunikation möglich, wie z.B. von einer Vergabestellensoftware. Diese Anbindung wird meist durch den Fachverfahrenshersteller durchgeführt.
Self-Service Portal: Web-Oberfläche für das Accountmanagement von Accounts des Vermittlungsdienstes.
Hauptsächlich genutzt durch Fachverfahrenshersteller. Dashboard Accounts sind möglich zur Ansicht der Statusinformationen von eingelieferten Bekanntmachungen, dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Fachverfahrenshersteller wenden!
Seit dem 04.10 sollen Accounts im Self-Service Portal beantragt werden. Alle benötigte Informationen werden im Registrierungsformular für einen VD Account abgefragt. Diese sind:
Systemumgebung, für die Zugangsdaten beantragt werden (Preview, Staging, Produktion). Die Registrierung im Portal erfolgt für die entsprechende Umgebung, d. h. wenn ein Konto für die Staging-Umgebung erforderlich ist, sollte dieses im Staging-Portal beantragt werden.
E-Mail-Adresse, welche als Benutzername verwendet werden soll (diese muss pro Umgebung eindeutig sein, keine Dopplungen erlaubt)
URL der Vergabeplattform auf der die Bekanntmachungen veröffentlicht werden
Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse des Vertreters des FVH (Fachverfahrenshersteller)
Name des FVH
Manche Vergabeplattformen nutzen z.B. Dropbox oder google drive oder Ähnliches für das Hosten der Vergabeunterlagen, weshalb sich daraus nicht eindeutig die dahinterliegende Plattform identifizieren lässt. Aus diesem Grund ist diese Information zusätzlich notwendig. Die Verlinkung zu den Vergabeunterlagen bleibt weiterhin im XML Dokument und diese wird primär in der BKMS Oberfläche angezeigt. Der bei der Accounterstellung mitgegebene Link wird nur rechts unten, unter der Bekanntmachung selbst, als Disclaimer/ Quelle angezeigt.
Die Abkürzungen sind wie folgt zu verstehen:
PIN Eng: Prior Information Notice Deu: Vorinformation Subtyp 1-14, E2 PINs sind Bekanntmachungen, die vor Beginn des "Aufrufs zum Wettbewerb" veröffentlicht werden.
CN Eng: Contract Notice Deu: Offenes Verfahren / Öffentliche Ausschreibung Subtyp 15-24, E3 CNs sind Bekanntmachungen, die den "Aufruf zum Wettbewerb" einleiten.
CAN Eng: Contract Award Notice Deu: Bekanntmachung (vergebener Vertrag) Subtyp 25-40, E4 CANs werden zur Erstellung von Ergebnisbekanntmachungen verwendet, die kurz nach der Vertragsunterzeichnung veröffentlicht werden. Sie beziehen sich auf die Bekanntmachung und enthalten Informationen über das Vergabeverfahren, wie z. B. die Auftragsvergabe, den Gewinner usw.
Bei der Bennenung der Beispeieldokumente geht es um folgendes:
eforms = Standard Dokumenttyp PIN/CN/CAN = siehe oben; bezeichnet das Art von Bekanntmachung Nummer 1-40 oder E1-E4 = Subtyp der Bekanntmachung, wobei E für unterschwellige Bekanntmachungen sind DE = Standard ist eForms-DE (in)/valid = ob das file laut Spezifikation eForms-de gültig oder ungültig ist Es existieren derzeit noch nicht für alle Bekanntmachungstypen eine Beispieldatei. Wenn sie für einen bestimmten Typ ein Beispiel benötigen, das im vorher genannten Link nicht existiert, können wir gern eine Anfrage hierzu weiterleiten. Leider stellt auch die EU nicht für alle Bekanntmachungstypen Beispiele bereit, sodass die zur Verfügungstellung von Beispiel teilweise recht zeitintensiv ist.
Die Versionsbezeichnungen der SDK zum jeweiligen nationalen Standard eForms-DE orientieren sich an den Versionsbezeichnungen des Standards eForms-DE. Zu jedem eForms-DE-SDK ist angegeben, auf welcher europäischen SDK-Version diese beruht. (siehe auch Erläuterung auf https://gitlab.opencode.de/OC000008125155/SDK-eforms-de)
Es ist nicht geplant, dass zu jeder minor Version des eForms-EU auch eine neue Version eForms-DE veröffentlicht wird. Deshalb wird die Versionierung von eForms-EU und eForms-DE auch in Zukunft nicht direkt übereinstimmen. Es wird aber immer für jede eForms-DE Version exakt eine korrespondierende eForms-EU Version geben.
Es ist hierbei zu beachten, dass nicht für jedes EU-Update automatisch ein DE-Update notwendig ist.
Das GDK liegt nicht in der Verantwortung der KoSIT. Jedoch die Spezifikation eForms-DE. Wie beim 1. technischen Arbeitstreffen gemeinsam festgestellt wurde, können wir angesichts noch vorliegenden Unklarheiten über in Kraft treten und Lebensdauer der Versionen des EU-SDK, derzeit noch keine einfache Antwort mit klaren Daten geben. Was feststeht ist, dass eine bestimmte Version eForms-DE sich kompatibel zu einer bestimmten Version eForms-SDK erklärt und dies möglichst zeitnah geschehen soll. Wie derzeit eForms-DE 1.0.1 kompatibel zu eForms-SDK 1.5.1 ist (SDK 1.5.1 wurde am 20. Januar 2023 veröffentlicht und eForms-DE am 5. Februar). D.h. implizit, dass es nicht zu jeder Version eForms-SDK eine Version eForms-DE geben wird. Die aktuelle eForms-DE Version 1.1.0 ist kompatibel zu SDK 1.7.
Bsp. für die FVH: Um sicherzustellen, dass die Bekanntmachung noch am selben Tag an den Vermittlungsdienst gesendet wird, empfehlen wir die Bekanntmachung bis 22:00 Uhr desselben Tages beim Fachverfahrenshersteller eingereicht sein.
Es wird nicht möglich sein, über den Datenservice den Status einer alten Bekanntmachung abzufragen oder eine alte Bekanntmachung zu stoppen, die nicht über den Datenservice eingeliefert wurde, da der Datenservice keine Anfragen zu im alten Format versendeten Bekanntmachungen versenden kann. Der Wechsel des eSender hat jedoch keinen Einfluss auf die Möglichkeit, auf alte Bekanntmachungen zu referenzieren. Wie Verweise und Korrekturen alter Bekanntmachungen möglich sind, finden Sie hier ausführlich beschrieben: https://github.com/EFA-FHB/ozg-vermittlungsdienst-doku/blob/main/documentation/eForms_creation.md
Bei Supportanfragen zum Betrieb des Vermittlungsdienst und des eSender-Hubs wenden Sie sich bitte an: support-oeffentlichevergabe@bdr.de.
Fragen zum Bekanntmachungsservice können an support-oeffentlichevergabe@bdr.de gerichtet werden.
Wir sind offen für Ihre Vorschläge!
Die offiziellen Publikation zum Standard eForms-DE erfolgt auf https://xeinkauf.de/eforms-de/ .
Die Publikation des zugehörigen SDK erfolgt auf https://gitlab.opencode.de/OC000008125155/SDK-eforms-de .
Publikationen zum organisatorischen Rahmen siehe:
Fragen zum DE-SDK sind über Issues im Repository zu eröffnen.
Die Github-Dokumentation wird weitergepflegt und ist bis auf weiteres die offizielle Dokumentation. Die kann auch im Self-Service Portal des DÖEs gelesen werden.
Unter eForms Unterstützung ist dokumentiert welche eForms-Versionen die Teilkomponenten unterstützen.
Für jedes Release verffentlichen wir releasenotes, um zu beschreiben, welche Komponente welche Version unterstützt. Die Versionen eForms-DE 1.0.1 und 1.1.0 werden ab 13. September in allen Komponenten des Datenservice öffentlicher Einkauf unterstützt.
Ja, die Github-Dokumentation wird regelmäßig aktualisiert und ist bis auf weiteres die offizielle Dokumentation. Die Dokumentation wird zugleich im Self-Service Portal veröffentlicht.
Wir prozessieren dabei den Status, den Zeitpunkt der Einlieferung und wenn gegeben den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die ABl.-Nummer wird in eNotices2 nicht mehr verwendet. Wenn Sie weitere Daten aus dieser Abfrage benötigen, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihren Anforderungen an: support-oeffentlichevergabe@bdr.de. Gerne organisieren wir einen bilateralen Austausch.
Sollte ihr System nach dem doe_status INTERNAL_ERROR (welcher NICHT final ist) den Bekanntmachungsstatus nicht mehr automatisch aktualisieren, können Sie den Status auch über die Notices Tabelle im Self-Service Portal (portal.ozg-vermittlungsdienst.de) mit den Login Daten ihres Systems beim Vermittlungsdienst prüfen. Bekanntmachungen werden nicht im INTERNAL_ERROR Status verbleiben. Bitte eröffnen sie hierzu keine Tickets bei der BDR, sondern wenden Sie sich an Ihren Fachverfahrenshersteller. Lediglich der doe_status REJECTED is final, in diesem Fall müssen sie die Bekanntmachung mit einer neuen Notice-ID oder Version einliefern.
Bei lawfullness warnings wird eine Bekanntmachung erst 5 Tage nach SUBMITTED in TED an den BKMS weitergeleitet, um die manuelle Prüfung abzuwarten. Sollte es aber dennoch zu einer Situation kommen, bei der eine Bekanntmachung bereits im BKMS veröffentlicht ist, die dann in TED auf NOT_PUBLISHED wechselt, dann wird diese Bekanntmachung automatisch durch unser System im BKMS gestoppt, sodass der Status auf DÖE:Stopped wechseln würde. So stellen wir sicher, dass keine von TED abgelehnten Bekanntmachungen im BKMS veröffentlicht bleiben. Dieses Szenario ist aber sehr sehr unwahrscheinlich.
Die Bekanntmachungen sind mit der Verfahrens-ID verknüpft.
Besonderheiten:
--> Planung/PINs sind nicht Teil von Verfahren: BT-125 verwenden
--> Zuschläge innerhalb eines Rahmenvertrags: OPT-100 verwenden
--> Änderungsmitteilung: BT-758 verwenden
--> Vertragsänderung: BT-1501 verwenden
--> Bekanntmachungen vor eForms (und alle anderen Fälle): OPP-090 verwenden
TED-Veröffentlichungsnummer ([1-8 Ziffern]-[Jahr]) oder eForms UUID verwenden
In den Developer Docs FAQ finden Sie diese Informationen ebenfalls
Details zur Verwendung der Referenzen können hier nachgelesen werden: https://docs.ted.europa.eu/eforms/latest/schema/procedure-lot-part-information.html#previousNoticeSection
Die Komponenten des Datenservice können nur die neuen eForms-Strukturen entgegennehmen. In den Vergabeplattformen wird aktuell zur EU mit den TED-Schema-Strukturen kommuniziert. Für laufende Vergabeverfahren wird es so sein, dass bspw. nach einer Auftragsbekanntmachung eine Bekanntmachung vergebener Aufträge veröffentlicht wird oder bspw. für eine Bekanntmachung vergebener Aufträge eine Auftragsänderung. Können Bekanntmachungen bis zum Stichtag 25.10.2023 für laufende Vergabeverfahren weiterhin im TED-2.0.9-XML-Format an den Datenservice gesendet werden oder sollen diese bis zum Stichtag wie bisher direkt an TED übermittelt werden?
Bis eForms-DE verpflichtend wird, kann im alten Format direkt bei TED eingeliefert werden. Für die zukünftige Einlieferung an den Datenservice Öffentlicher Einkauf kann ausschließlich das neue Format des Standards eForms-DE genutzt werden.
Die Berichtigung einer Bekanntmachung ist prinzipiell möglich, indem vor Veröffentlichung einer Bekanntmachung eine neue Version einer Bekanntmachung im eForms Format an den Datenservice verschickt wird. Dieses Update wird dann zu TED versendet und TED veröffentlicht die aktuellste Version der Bekanntmachung. Wenn die ursprüngliche Bekanntmachung bereits veröffentlicht ist, muss eine „Change Notice“ versendet werden.
Es ist derzeit in Klärung mit TED, wie auf eine vorherige Bekanntmachung im alten Format referenziert werden kann, um diese miteinander zu verknüpfen und inwiefern der Wechsel des einliefernden eSenders Einfluss auf Änderungen hat.
Sowohl Change Notices und somit der "Change Notice Version Identifier" (BT-758) als auch "Framework Notice Identifier" (OPT-100) und "Previous Notice" (OPP-090) sind TED spezifische Lösungen, die direkt genutzt werden können.
Frage 2 unter Roadmap - Der Bedarf für eine Rendering Methode wurde bereits aufgenommen und wird derzeit analysiert.
Der eSender-Hub trägt Sorge dafür, entsprechend der eingelieferten eForms-DE Version diese Bekanntmachung in ein valides eForms-EU Dokument zu transformieren, um damit die TED-Funktionen nutzen zu können.
Bitte beachten Sie, dass wir alle Fragen bezüglich des Standards eForms-DE gemäß unserem aktuellen Wissensstand beantworten. Änderungen der Informationen sind jederzeit möglich.
Bei weiteren Fragen zum Standard eForms-DE wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) als Betreiberin: eforms@finanzen.bremen.de
Bei weiteren Fragen zum SDK-DE wenden Sie sich gerne per E-Mail an den Support der Bundesdruckerei mit dem expliziten Hinweis, zu welcher Version des SDK-DE Sie Fragen haben, unter support-oeffentlichevergabe@bdr.de
Formular | Typ | Beschreibung | Grund für die Nichtumsetzung in eForms-DE |
---|---|---|---|
1 | Plannung | Bekanntmachung der Veröffentlichung einer Vorinformation in einem Beschafferprofil – allgemeine Richtlinie | Informationen sind im Beschafferprofil enthalten |
2 | Plannung | Bekanntmachung der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung in einem Beschafferprofil – Sektorenrichtlinie | Informationen sind im Beschafferprofil enthalten |
3 | Plannung | Bekanntmachung der Veröffentlichung einer Vorinformation in einem Beschafferprofil – Richtlinie für Beschaffung im Bereich Verteidigung | Informationen sind im Beschafferprofil enthalten |
T01 | Plannung | Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten | Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 diese gilt weiterhin mit Aktualisierungen. Aktuell erfolgt die Datenerfassung für T1 in der Anwendung „eNotices“ direkt bei TED. Die eForms-Verordnung ((EU) 2019/1780) die zentrale Grundlage für die seit 25.10.2023 gültige VgV. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist nicht Bestandteil der eForms-Verordnung. |
T02 | Result | Bekanntmachung über vergebene Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste | Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 diese gilt weiterhin mit Aktualisierungen. Aktuell erfolgt die Datenerfassung für T2 in der Anwendung „eNotices“ direkt bei TED. Die eForms-Verordnung ((EU) 2019/1780) die zentrale Grundlage für die seit 25.10.2023 gültige VgV. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist nicht Bestandteil der eForms-Verordnung. |
Das SDK-DE ist auf https://gitlab.opencode.de/OC000008125155/SDK-eforms-de zu finden.
Die neueste Version zu dem auf xeinkauf.de publizierten Standard eForms-DE Version 1.1.0 gehörenden SDK-DE ist 1.1.0_1.7.2:
https://gitlab.opencode.de/OC000008125155/SDK-eforms-de/-/releases/SDK-DE_1.1.0_1.7.2
Sortiert nach BT/BG Nummer.
Gemäß dieser Regel können Zuwendungsempfänger nach VgV nur Bauleistungen ausschreiben, jedoch keine Dienstleistungen. Auch bei Vergabeverfahren nach SektVO, KonzVgV oder VSVgV gibt es bei ausschreibenden Zuwendungsempfängern Einschränkungen gegenüber sonstigen Vergabestellen bei der Auswahl der in einem Vergabeverfahren anwendbaren Formulare, was unverständlich ist.
Es handelt sich um einen BUG bei TED. Dieser wurde inzwischen behoben und ist sowohl im DÖE als auch im SDK ab Version 1.1.0_1.7.2 eingebaut; https://gitlab.opencode.de/OC000008125155/SDK-eforms-de/-/blob/SDK-DE_1.1.0_1.7.2/sdk/examples/de/notices/ContractAwardNotice_CVD3.xml?ref_type=tags
TED wird diesen Fehler einer zu strengen Regel bzgl. BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) leider nur in ab der Version 1.10 des TEd-SDK beheben, nicht aber für vorherige Versionen. Plattformen, die in Deutschland Bekanntmachungen an den Vermittlungsdienst des Datenservice Öffentlicher Einkauf senden, werden bedauerlicherweise mit dem Fehler bis zur voraussichtlichen Einführung des SDK-DE 1.2.0_1.10.0 im Februar 2024 und der nachfolgenden Implementierung in den Vergabeplattformen bzw. Redaktionssystem zurechtkommen müssen.
Vergabestellen können als Übergangslösung bis dahin in BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) zwar "erforderlich" eintragen, aber dann in BT-77 (Bestimmungen - Finanzierung) vermerken, dass obwohl in BT-743 "erforderlich" eingetragen sei, laut hiesiger Verordnung dies NICHT "erforderlich" sei, sondern stattdessen die elektronische Rechnung "zulässig" und gewünscht sei.
Es handelt sich um einen BUG bei TED. Dieser wird in 1.10 und somit in eForms 1.2 behoben sein. Für ältere Versionen muss der obige Workaround verwendet werden.
In dieser Frage gelten unverändert die Bestimmungen der jeweiligen Richtlinien und Verordnungen unter welche das Vergabeverfahren fällt.
Die Spezifikation folgt in diesem Punkt dem Implementation Handbook der EU. Es handelt sich um eine Soll-Formulierung, die keine Geschäftsregel erfordert. Details: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/73a78487-cc8b-11ea-adf7-01aa75ed71a1
eForms-DE ist die Umsetzung der "Durchführungsverordnung (EU) 2022/2303 der Kommission vom 24. November 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge". BT-53 (Options) ist in dieser Richtline fachlich explizit spezifiziert und ein Indikator der angibt, ob der Käufer sich das Recht zu "Nachbestellungen" beim gleichen Käufer vorbehält. Fachlich ausgedrückt, wäre ein möglicher Eintrag „Ja“ oder „Nein“. Der BT-53 ist für den Fall nicht erforderlich, dass BT-54 (Optionen — Beschreibung) gefüllt ist. Wenn also ein Text vorhanden ist, der die Optionen, welche sich der Käufer vorbehält, beschreibt. Da für diesen Fall BT-53 automatisch auf "Ja" gesetzt werden kann. Wenn BT-54 nicht vorhanden ist, dann ist BT-53 automatisch auf "Nein" gesetzt. Daraus folgt technisch, dass es keine explizite Umsetzung von BT-53 braucht, da dies aus BT-54 "automatisch" folgt.
Für Zuschlagskriterien >=10% sind die Angaben sind für eForms-de mandatorisch, für Zuschlagskriterien < 10% bleiben die von TED vorgesehenen Kardinalitäten der Angaben aktuell unverändert.
Es wird dringend empfohlen, auch für die Zuschlagskriterien, deren Gewichtung unter 10% liegt, die Angaben zu erfassen, um die 100% Regel von TED zu erfüllen.
Entfernt wurden lediglich die Codes "ex-os" (Ausschlusshinweise Oberschwelle) und "ex-us" (Ausschlusshinweise Unterschwelle), da stattdessen der in der EU bestehende Code "nati-ground" (rein nationale Ausschlussgründe) verwendet werden kann.
Wir haben das Changelog für sie aktualisiert: https://projekte.kosit.org/eforms/eforms-de-codelist/-/blob/main/CHANGELOG.md.
Die BT-125(i) & OPP-090 werden mit der UUID (Bekanntmachungsnummer) der EU Vorinformation angegeben oder mit der Amtsblattnummer, um auch auf ältere Vorinformationen zu verweisen.
Für den BT-1251 wird im SDK lediglich eine Längenbeschränkung von 30 Zeichen vorgegeben.
Eine Vergabestelle hat eine Vorinformation veröffentlicht, in der sie ankündigt, dass zeitnah eine Ausschreibung zu Gegenstand X stattfinden soll. Diese Vorinformation erhält nun eine Bekanntmachungsnummer. Einige Zeit später schreibt die Vergabestelle den Gegenstand X in einer Auftragsbekanntmachung (CN) aus. Im BT-125(i) wird nun die Bekanntmachungsnummer der Vorinformation eingetragen, um auf die Vorinformation, welche bereits vor einiger Zeit veröffentlicht wurde, zu verweisen. BT-1251 ist eine Konkretisierung, an welcher Stelle auf Gegenstand X informiert wurde. Dies geschieht in der Vorinformation in Parts. Also BT-1251 ist die Angabe in welchem Part der Vorinformation informiert wurde.
(BT-142, BT-13713, , OPT-320, BT-13714, , OPT-310, OPT-300, BT-721, BT-145, BT-1451, BT-768, BT-3202)
Zu beachten ist, dass in eForms Auftragnehmer und Auftraggeber zu bezuschlagten Angeboten (Verträge) an unterschiedlichen Stellen in der eForms-Struktur hinterlegt sind.
Auftraggeber ist in der Struktur Vertrag hinterlegt. Einem Vertrag ist ein Angebot zugeordnet, dem Angebot sind Bieter zugeordnet. Diese Bieter stellen die Auftragnehmer des Vertrags dar.
Was genau zu tun ist, damit diese Rückwärtsverkettung ermöglicht wird und zu einer korrekten Anzeige im Bekanntmachungsservice führt, beschreibt die folgende Langfassung .
Beschreibung der Ergebnisse der Ausschreibung
Die Ergebnisse zu einer Aussschreibung werden im XML im Abschnitt efac:NoticeResult abgelegt. In den nachfolgenden Abschnitten werden nur noch die Unter-Abschnitte beschrieben, die hier erforderlich sind, um die erwarteten Ergebnisse im Bekanntmachungsservice auszugeben.
Beschreibung der Ergebnisse eines Loses
Im Formularbaustein „Ergebnis der Lose“ (efac:LotResult) befindet sich das BT-142 (Gewinner ermittelt, <cbc:TenderResultCode listName="winner-selection-status">). Dahinter befindet sich eine Codeliste mit den folgenden Werten:
a. Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
b. Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
c. Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt (Code: selec-w).
Nur für den Fall, dass „c“ ausgewählt wurde, kann für dieses Los ein Ergebnis mitgeteilt werden und es ist mindestens das Gewinner-Angebot zu diesem Los anzugeben. Sollte für mehrere Angebote ein Zuschlag erteilt worden sind, sind nachfolgend alle Gewinner-Angebote aufgeführt werden. Im Abschnitt „Ergebnis der Lose“ (efac:LotResult) wird die Beziehung zwischen dem Los efac:TenderLot , BT-13713-LotResult, (Verfahrensergebnis Loskennung) und dem Angebot (efac:LotTender, OPT-320-LotResult) hergestellt.
Beschreibung des Angebotes
Die Beschreibung der Angebote erfolgt im Formularbaustein „Angebote“ (efac:LotTender) Hier ist wichtig, eine Formularinterne Referenznummer auf das Angebot zu setzen, da dieses z.B. im vorherigen Abschnitt bereits verwendet werden sollte – in der Referenz auf das Angebot (s. efac:LotTender, OPT-320-LotResult im Abschnitt 2). Auch hier ist anschließend noch einmal das LOS zu referenzieren, auf das sich das Angebot bezieht (im Feld Angebot Loskennung): efac:TenderLot, BT-13714-Tender>. Zusätzlich ist nun an dieser Stelle eine weiterere Referenz einzubauen auf den Abschnitt efac:TenderingParty im Feld OPT-310-Tender (Kennung – Bieter). Diese Referenz verweist auf den Formluarbaustein „Bieter“, welcher nachfolgend beschrieben wird.
Beschreibung des/der Bieter(s) zu einem Angebot
Im Formularbaustein „Bieter“ <efac:TenderingParty > sind die Angaben zu den Bietern eines / der Angebote(s) zu hinterlegen,. Hier geht es überwiegend darum, anzuzeigen, ob das Angebot durch einen Einzelnen Bieter oder durch eine Bietergemeinschaft oder durch einen Bieter, der Unterauftragnehmer beschäftigen wird, gelegt wurde. Hier werden deshalb ausschließlich Referenzen auf die Bieterorganisationen benötigt. Handelt es sich um einen Bieter in diesem Angebot, dann ist die Referenz auf die Bieterorganisation im Feld efac:Tenderer OPT-300-Tenderer (ID – Bieter ) anzugeben. Für jeden angegebenen Bieter zusätzlich das Feld efac:Tenderer/efbc:GroupLeadIndicator OPT-170-Tenderer (Leiter des Bieters) auszufüllen. Mindestens eine der angegebenen Bieterorganisationen muss als „Leiter des Angebotes“ qualifiziert sein. Bieterparteien, die sich in Unteraufträgen zusammengschlossen haben, können hier ebenfalls angegeben werden (auf die entsprechende Beschreibung dieser Felder sei an dieser Stelle jedoch verzichtet).
Beschreibung des Vertrages
Nachdem die oben genannten Anforderungen 2-5 erfüllt sind, können die Zusammenhänge abgebildet werden, die den fachlich interessanten Teil im Bekanntmachungsservice darstellen, nämlich die Verträge, die zu einem Los abgeschlossen wurden. Dies erfolgt im Formularbaustein „Aufträge“ („Verträge“) efac:SettledContract. In diesem Abschnitt sollten folgende Informationen angegeben werden:
BT-721-Contract – Bezeichnung des Vertrags
BT-145-Contract – Datum des Vertragsschlusses
BT-1451-Contract – Datum der Entscheidung über den Gewinner
BT-768-Contract - Auftrag als Teil einer Rahmenvereinbarung.
Um den Gewinner ermitteln zu können ist das nachfolgend benannte Feld das wichtigste:
BT-3202-Contract – Auftrag Angebotskennung, denn über dieses Feld wird im Rahmen einer Rückwärtsverkettung das zugrundeliegende Angebot ermittelt und über dieses der Bieter, bzw. Leiter einer Bietergemeinschaft, der den Vertrag für die Bieter unterzeichnet hat
Um darüber hinaus auch abbilden zu können, welche Organisation auf Auftraggeberseite den Vertrag unterzeichnet hat, soll auch das Folgende Feld ID – Vertragsunterzeichner cac:SignatoryParty (OPT-300-Contract-Signatory) mit einer Referenz auf die vertragsunterzeichnende Organisation der Auftraggeberseite enthalten.
Diese Referenzen nach dem beschriebenen Muster so aufzubauen, erfüllt darüber hinaus einen weiteren Zweck: Nur wenn alle Referenzen sauber existieren, können die Anforderungen nach BT-165 (Unternehmensgröße) ist verpflichtend zu befüllen und das BT-706 (Nationalität des Wirtschaftlichen Eigentümers des Gewinners) ist verpflichtend zu befüllen, des Standard eForms-DE erfüllt werden.
Für die öffentliche Verwaltung wird die Verwendung der Leitweg-ID empfohlen (da diese bereits bei der elektronischen Rechnung häufig eingesetzt wird). Diese hat folgende Form:
0204:Leitweg-ID
Beispiel (fiktiv):
0204:991-1234512345-06
Die Format-Spezifikation der Leitweg-ID (Version 2.0.2) kann über folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden:
https://leitweg-id.de/wp-content/uploads/2021/08/Leitweg-ID-Formatspezifikation-v2-0-2.pdf
Solange oder soweit diese nicht zur Verfügung steht, ist vorübergehend eine andere eindeutige Identifikationsnummer zu benennen. Sollte es keine andere eindeutige Identifikationsnummer geben, kann auch eine Telefonnummer der Organisation als eindeutige Identifikationsnummer eingetragen werden. Diese sollte dann folgende Form haben:
t:03023125000
Diese ist mit Präfix (t:), Vorwahl, ohne Sonderzeichen und ohne Leerzeichen, wie im fiktiven Beispiel, anzugeben.
Hinweise für Vergabekammern:
Für die Vergabekammern empfehlen wir die Kennungen nachstehender Tabelle zu verwenden. Diese sind u. a. folgender Seite entnommen:
Bund/Bundesland | Behörde | Kennung |
---|---|---|
Bund | Vergabekammern des Bundes | t:022894990 |
Baden-Württemberg | Vergabekammer Baden-Württemberg | 0204:08-A9866-40 |
Bayern | Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken | t:0981531277 |
Bayern | Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern | t:08921762411 |
Berlin | Vergabekammer des Landes Berlin | 0204:11-1300000V00-74 |
Brandenburg | Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie | t:03318661719 |
Bremen | Vergabekammer Bremen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | t:042136159796 |
Hamburg | Vergabekammer bei der Finanzbehörde | t:040428231690 |
Hamburg | Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen | t:040428403230 |
Hessen | Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt | t:06151126603 |
Mecklenburg-Vorpommern | Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit | t:03855885160 |
Niedersachsen | Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung | t:04131153308 |
Nordrhein-Westfalen | Vergabekammer Rheinland über Bezirksregierung Köln | t:02211473055 |
Nordrhein-Westfalen | Vergabekammer Westfalen | t:02514111691 |
Rheinland-Pfalz | Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau | t:06131162234 |
Saarland | Vergabekammern des Saarlandes | t:0681501994 |
Sachsen | Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen | t:03419773800 |
Sachsen-Anhalt | 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt | t:03455141529 |
Schleswig-Holstein | Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein | t:04319884640 |
Thüringen | Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt | t:0361573321276 |
Die Bezeichnung für BT-634 (Neuauflage des Verfahren) ist in Englisch weniger veriwrrend: „Relaunch", also „Neustart“. Der BT-634 soll also nicht für eine Angabe in der Zukunft genutzt werden, sondern als Indikator dafür, ob ein Verfahren bzw. Los zum ausgeschriebenen Gegenstand bereits existiert hat und in der Vergangenheit annulliert wurde. Dann kann mit dem BT-634 auf Verfahrens- oder Losebene die Angabe getätigt werden, ob diese Bekanntmachung der „Neustart“ für die Annullierung einer vorherigen Bekanntmachung ist.
Eine Hilfestellung ist Anhang II der Rahmenrichtlinie https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32007L0046 zu entnehmen.:
Code | Bedeutung |
---|---|
M1 | Leichtes Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse M1 bzw. Pkw (Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.) |
M2 | Leichtes Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse M2 (Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.) |
N1 | Leichtes Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N1 (Kraftfahrzeuge für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.) |
N2 | Schweres Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N2 (Kraftfahrzeuge für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.) |
N3 | Schweres Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N3 (Kraftfahrzeuge für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.) |
M3 | Bus der Fahrzeugklasse M3 (Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.) |
Die Unschärfen, die sich aus der Erfassung strukturierter Daten in unstrukturierten Feldern ergeben, sind den Beteiligten bewusst, werden aber aktuell als akzeptabel erachtet. Die Vorgehensweise wird als Zwischenlösung gesehen und weiter an einer "sauberen" Lösung gearbeitet. Dies geschieht in der Abwägung, dass der BKMS etwaige Daten sofort ab 25. Oktober auswerten kann
Der eSender-Hub entfernt diese Daten nicht, die Eingaben aus diesem Feld werden auch 1:1 an die EU weitergelitet. Da es sich um ein Textfeld handelt, gibt es hier auch kein technisches Problem. Es kann nur ein Wert für den Beginn des Textfeldes eingefügt werden: #Besonders geeignet für:{freelance ODER selbst ODER startup}#'. Nach dieser Angabe können aber weitere Erläuterungen als Freitext eingefügt werden.
Nein, diese Werte dienen dringlich dem besseren Verständnis der Codes
Prinzipiell erfolgt keine automatische Übersetzung von Feldinhalten, d.h. deutsche Begriffe in den Feldern bleiben deutsch. Die EU hat noch keinen eineitlichen Ansatz zur Lokalisierung beschlossen.
Es ist möglich, nach Angabe des Codes noch einen Freitext einzufügen, solange die Gesamtzeichenbegrenzung eingehalten wird. Zur Verdeutlichung wurde BT-300 um folgenden Hinweis ergänzt: "Insofern es notwendig ist wegen der Regel BR-DE-26 einen der Codes (freelance, selbst, startup) anzugeben, so muss der Code in der ersten Zeile angegeben und mit zwei Leerzeilen von sonstigen zusätzlichen Informationen getrennt sein. Das Format der ersten Zeile ist wie folgt definiert: #Besonders geeignet für:{freelance|selbst|startup}."
Datum der Veröffentlichung von eForms-Bekanntmachungen auf TED: nicht mehr 5 feste Kalendertage
Möglichkeit, ein bevorzugtes Veröffentlichungsdatum festzulegen (BT-738)
Wenn kein Datum genannt ist, dann veröffentlicht TED "So bald wie möglich", d.h. in der nächsten verfügbaren OJS-Ausgabe
--> Bekanntmachung kann um 9:00 Uhr am nächsten Morgen im TED erscheinen; maximal 2 Arbeitstage
--> weniger Zeit, um die Veröffentlichung zu stoppen
Wenn ein Datum genannt ist, veröffentlicht TED am bevorzugten Datum oder in der nächsten verfügbaren OJS-Ausgabe nach diesem Datum
--> siehe TED-Veröffentlichungskalender für Arbeitstage
--> das bevorzugte Veröffentlichungsdatum kann bis zu 60 Tage in der Zukunft liegen
Am Werktag vor dem erwarteten Veröffentlichungsdatum:
--> täglicher Export an Arbeitstagen zwischen Mittag und Mittag - Mitteilung geht in OJS-Ausgabe ein
--> über Nacht in den Status "Veröffentlichung" (oder über das Wochenende oder an Feiertagen)
Laut TED muss, bei 'keinem' Los nur ein technischer Lot eintrag vorhanden sein mit dem Wert LOT-0000. Wenn es zwei Lose gibt, gibt es zwei Lots mit den Werten LOT-0001 und LOT-0002. Bei 5 Losen z.B. LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005. Die Struktur von LOT-0000 ist komplett identisch wie von jedem anderen LOT, also auch LOT-0001. Lediglich die ID ist anders.
Doku ist hier zu finden: https://docs.ted.europa.eu/eforms/1.5/schema/procedure-lot-part-information.html
Der Einfachheit halber und zur Vermeidung von Inkonsistenzen mit von EU gelieferten Schematron-Regeln enthält das SDK zum nationalen Standard eForms-DE auf technischer Ebene Felder, die dennoch gemäß des Standards eForms-DE nicht genutzt werden.
Losgruppen sind in eForms-DE nicht vorgesehen.
Länderspezifische NUTS-Code-Listen sind im TED SDK vorhanden (https://github.com/OP-TED/eForms-SDK/blob/1.7.0/codelists/country.gc )
Da das Land Bestandteil des NUTS-Codes ist, ist eine zusätzliche separate Nennung nicht erforderlich.
Bei API-Übermittlungen sollte NoticeAuthorEmail die E-Mail des Käufers sein - eSender müssen die wahre E-Mail-Adresse des Auftraggebers in den Metadaten angeben
Der E-Mail-Autor der Bekanntmachung erhält Benachrichtigungen über Statusänderungen:
--> Einreichung, Validierung fehlgeschlagen, gestoppt, nicht veröffentlicht, veröffentlicht
Der eSender erhält eine Kopie an die E-Mail-Adresse, die von EU Login für den API-Schlüssel verwendet wird.
laufende Verbesserungen des Inhalts und der Übersetzung dieser E-Mail-Benachrichtigungen
Neue Funktion in Kürze: Käufer erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn eine Bekanntmachung mit demselben Käufernamen veröffentlicht wurde
Beachten Sie bei API-Tests (Risiko, viele E-Mails zu erhalten): verwenden Sie einen eindeutigen "Hauptkäufernamen" für wiederkehrende Käufer und einen zufälligen Namen für mehrere Käufer
Vermittlungsdienst API Parameter: authorEmail Bitte die E-Mail Ihrer Endkunden entsprechend angeben